§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmünd-
liche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche Bestäti-
gung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Er hat eine mündliche oder fernmündliche Anmeldung durch eine schriftliche formlose Mitteilung unter Angabe von Name, Anschrift und Flugdaten postalisch oder per Fax an
Flughafenservice Fiedler (im nachfolgenden FS genannt) zu senden. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungs-
erklärung gebunden. Nimmt die
FS das Angebot des Kunden auf Abschluß des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt
FS das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß § 150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist die
FS zehn Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot der
FS innerhalb von zehn Tagen annehmen. Maßgebend ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle.
§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Voucher.
FS muß sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten im Voucher des Kunden. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrene Adresse auf direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein.
(Alle Preise incl. gesetzlicher MwSt.)
- 2.1 FS verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.
- 2.2 Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von FS nur in begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
- 2.3 Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich FS; sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
- 2.4 Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert.
Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer Preisliste entnommen werden können.
Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.
- 2.5 Die Fahrgäste sind verpflichtet sich, nach Erhalt Ihres Gepäckes, unverzüglich am Treffpunkt (Flughafeninformation) einzufinden. Sollten Sie 45 min nach Landung nicht am Treffpunkt erscheinen können, kontaktieren Sie unsere Serviceline, da sonst Ihr Anspruch auf Beförderung erlischt. Treffen Sie Ihren Fahrer nicht am vereinbarten Treffpunkt an, wenden Sie sich bitte an die Flughafeninformation, fragen Sie, ob eine Nachricht für Sie hinterlegt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich mit unserer Serviceline in Verbindung. Ihr Leistungsanspruch entfällt, wenn Sie eigenmächtig handeln, ohne mit unserer Zentrale Rücksprache genommen zu haben.
§ 3 Preis
Der im Voucher angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle zu entrichten, spätestens jedoch bei Antritt der ersten im Voucher angegebenen Fahrt in bar beim Fahrer.
§ 4 Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei
FS bis spätestens 48 Stunden vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei
FS eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr von 50% des gültigen Fahrpreises aus . Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der
FS nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
§ 5 Gewährleistung
FS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet
FS dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der
FS der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises.
FS haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der
FS zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.